Die Deadline war der 28. Juni 2025. Ab diesem Tag gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für gewerbliche Websites, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten — das schließt Immobilienmakler, Hausverwaltungen und Projektentwickler ein, soweit sie Endkunden ansprechen. Wer seitdem eine nicht barrierefreie Website betreibt, riskiert Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber sowie Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden.
Bodenova baut und saniert Websites für Berliner Immobilienprofis: technisch korrekt nach WCAG 2.1 AA, juristisch abgesichert nach MaBV, §656a BGB und DSGVO, und mit einem Objekt-Portal, das Interessenten wirklich nutzen.
Was Sie bekommen
- BFSG-barrierefreie Website nach WCAG 2.1 AA — Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, Alt-Texte, ARIA-Labels, barrierefreie PDF-Exposés; Erklärung zur Barrierefreiheit als Pflichtseite, Feedback-Mechanismus für Nutzer
- DSGVO-konformes Objektportal — Immobilienangebote mit Interessentenformular, serverseitige Verarbeitung auf deutschen Servern, Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert, kein automatischer Abgleich mit US-CRM-Systemen ohne explizite Einwilligung
- Pflichtangaben nach §656a BGB und MaBV §16 — Provisionshinweis, Widerrufsrecht für Verbraucher (14 Tage), Maklererlaubnis nach §34c GewO, Pflichtangaben im Impressum und in jedem Exposé automatisch ausgefüllt
- Exposé-PDF-Generierung — Exposés direkt aus dem CMS generiert, mit Pflichtfeldern vorbelegt, brandkonsistent, als barrierefreies PDF ausgegeben
- IS24 / ImmoScout24-Sync — bidirektionaler Abgleich von Objekten zwischen Ihrer Website und Portalen (ImmoScout24, Immowelt) via OpenImmo-Schnittstelle; kein doppeltes Einpflegen
- Interessenten-Management — strukturiertes Formular mit Selbstauskunfts-Abfrage, automatische Bestätigung, Weiterleitung in Ihr CRM oder Postfach; DSGVO-konforme Speicherfristen konfiguriert
- E-Rechnung-ready — Provisionsrechnungen als XRechnung/ZUGFeRD, Anbindung an Ihre Buchhaltungssoftware auf Wunsch
Compliance-Pflichten Ihrer Branche (2026)
BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deadline: 28. Juni 2025) Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher erbringen. Immobilienvermittlung und Hausverwaltung fallen unter diese Definition, sobald Verbraucher (nicht nur Gewerbetreibende) angesprochen werden. Die technischen Anforderungen folgen WCAG 2.1 Level AA. Durchgesetzt wird durch Marktüberwachungsbehörden der Länder sowie durch Verbandsklagerecht. Mehr dazu: BFSG-Pflichten für Websites 2025
MaBV §16 — Makler- und Bauträgerverordnung Makler mit Erlaubnis nach §34c GewO müssen ihre Erlaubnisbehörde, die Erlaubnisnummer und die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum ausweisen. Fehlt das, ist das Impressum unvollständig — und damit abmahnfähig.
§656a BGB — Provisionshinweis Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien an Verbraucher muss die Provisionspflicht und deren Höhe klar und verständlich vor Vertragsabschluss kommuniziert werden. Das muss auf der Website und in Exposés sichtbar und eindeutig sein — nicht versteckt im Kleingedruckten.
Widerrufsrecht bei Maklerwerkverträgen Verbraucher haben bei per Fernkommunikation geschlossenen Maklerverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§312b, 355 ff. BGB). Wer ein Kontaktformular betreibt, über das ein Maklerauftrag entstehen kann, muss die Widerrufsbelehrung einbinden und dokumentieren können.
DSGVO — Interessenten-Daten und Selbstauskünfte Interessenten-Daten (Name, Einkommen, Selbstauskunft) sind besonders sensibel. Speicherfristen müssen festgelegt sein, Löschkonzept dokumentiert, Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem eingesetzten Dienstleister abgeschlossen. Drittanbieter-Portale (ImmoScout24 etc.) sind eigenständig verantwortlich — aber Ihre eigene Website muss sauber sein.
E-Rechnungspflicht (B2B ab 2025) Provisionsrechnungen an gewerbliche Auftraggeber müssen seit 1. Januar 2025 in strukturiertem elektronischen Format empfangbar sein. Ab 2027 gilt die Sendepflicht ab 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle. Mehr dazu: E-Rechnungspflicht Fahrplan 2025–2028
TTDSG §25 — Cookie-Einwilligung Tracking-Tools, Heatmaps, Retargeting-Pixel — alles erfordert aktive Einwilligung vor dem Setzen. Das gilt auch für eingebettete Karten-Dienste (Google Maps ohne Proxy). Wir konfigurieren das so, dass Ihre Website auch ohne Consent vollständig nutzbar bleibt.
So arbeiten wir mit Ihnen
- 30-Minuten Erstgespräch (kostenlos) — Telefon oder Video; wir besprechen Ihre aktuelle Online-Präsenz, vorhandene Systeme (CRM, Portale, Buchhaltung) und konkrete Anforderungen
- Ist-Analyse + Kompatibilitäts-Check — BFSG-Audit der bestehenden Website (falls vorhanden), Schnittstellen-Check für IS24/Immowelt, Buchhaltungsanbindung
- Festpreis-Angebot in 48 Stunden — schriftlich, detailliert nach Leistungspaketen
- Umsetzung in 3–6 Wochen — Sie liefern Objekte, Fotos und Unternehmenstexte; wir übernehmen Technik, Struktur und Rechtsdokumente
- Launch + Übergabe + Wartungs-Option — vollständiger Admin-Zugang, Einweisung, Wartung monatlich kündbar
Was wir nicht machen: Kein laufendes Objektmarketing (keine Inserate-Redaktion auf Portalen), kein Grafikdesign-Branding von Null, kein externer Copywriting-Service. Die Beschreibungstexte Ihrer Objekte kommen von Ihnen.
Typische Setups (kein Festpreis, nur Umfang)
Compliance-Relaunch Bestehende Website auf BFSG/WCAG 2.1 AA nachrüsten: Barrierefreiheits-Audit, technische Korrekturen (Kontrast, Navigation, Formulare), Erklärung zur Barrierefreiheit, Impressum-Update nach MaBV und §656a BGB. Sinnvoll für Makler, die bereits eine Website haben, aber die BFSG-Deadline gerissen haben.
Objektportal-Setup Neue Website mit vollständigem Objektverwaltungs-System: DSGVO-konformes Interessentenformular, OpenImmo-Schnittstelle zu IS24/Immowelt, Exposé-PDF-Generierung, barrierefreie Darstellung nach WCAG 2.1 AA.
Full-Setup Maklerbüro Website + Objektportal + CRM-Anbindung + E-Rechnungs-Integration + laufende Wartung und Sicherheits-Updates. Für Büros, die das gesamte digitale Fundament einmalig sauber aufsetzen wollen.
Häufige Fragen
Unsere Website ist erst zwei Jahre alt — gilt BFSG trotzdem? Ja. Das BFSG knüpft nicht an das Erstellungsdatum an, sondern gilt für alle Websites, die nach dem 28. Juni 2025 betrieben werden und unter den Anwendungsbereich fallen. Bestehende Websites hatten bis zum 28. Juni 2025 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen — die Deadline ist also bereits verstrichen.
Was genau bedeutet WCAG 2.1 AA in der Praxis? Unter anderem: Alle Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte. Formulare müssen mit der Tastatur allein bedienbar sein. Texte müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben. Videos brauchen Untertitel. Wir führen einen strukturierten Audit durch und dokumentieren jeden Befund — damit Sie im Streitfall nachweisen können, was wann umgesetzt wurde.
Müssen wir für jedes Objekt ein barrierefreies Exposé erstellen? Technisch gesehen ja, wenn das Exposé über Ihre Website als Download angeboten wird. Wir bauen die PDF-Generierung so auf, dass barrierefreie Exposés automatisch erzeugt werden, sobald Sie ein Objekt anlegen — ohne zusätzlichen Aufwand.
Wir nutzen bereits ein CRM — können Sie das anbinden? In den meisten Fällen ja, sofern das CRM eine API oder OpenImmo-Schnittstelle anbietet. Das klären wir im Ist-Analyse-Schritt.
Was passiert mit den Daten unserer Interessenten nach Abschluss? Das legen wir gemeinsam fest: Aufbewahrungsfristen nach HGB (6 Jahre für geschäftsrelevante Daten) und DSGVO-Löschpflichten werden in Ihrem System konfiguriert. Sie erhalten ein dokumentiertes Löschkonzept.
Können Sie auch eine Hausverwaltungs-Website bauen? Ja. Hausverwaltungen haben ähnliche Anforderungen: BFSG, DSGVO bei Mieter-Portalen, WEG-Verwalter-Zulassung nach §26a WEG im Impressum. Wir sprechen das im Erstgespräch durch.
Warum Bodenova und nicht eine klassische Webdesign-Agentur?
Immobilien-Websites werden von vielen Agenturen angeboten. Das BFSG, §656a BGB, die MaBV-Pflichtangaben und eine saubere DSGVO-Umsetzung für Interessenten-Daten sind Themen, die im Agentur-Alltag oft als Nachgedanke behandelt werden: ein Datenschutz-Plugin, ein generisches Impressum-Template — fertig.
Bodenova kommt aus der Software-Entwicklung und denkt von der technischen Infrastruktur her: Welche Daten fließen wohin? Welcher Drittanbieter verarbeitet Interessenten-Daten auf welchem Server? Ist der Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen und dokumentiert? Ist das Objekt-Formular so gebaut, dass ein DSGVO-Audit keine Lücken findet?
Für Immobilienprofis bedeutet das: Sie bekommen nicht nur eine Website, die gut aussieht — sondern eine, die bei einem Verbandsklage-Verfahren oder einem Datenschutz-Audit standhält. In einer Branche, in der Mitbewerber aktiv nach Abmahn-Anlässen suchen, ist das ein konkreter Vorteil.
Sie arbeiten direkt mit Raffael Bode. Kein Account-Manager-Relay, kein Offshore-Team im Hintergrund.
Was eine Berliner Makler-Website 2026 leisten muss
Der Berliner Immobilienmarkt ist hart umkämpft. Gleichzeitig sind die digitalen Auftritte vieler Maklerbüros technisch und rechtlich veraltet. Das erzeugt eine konkrete Chance:
- Barrierefreiheit nach BFSG ist ein Differenzierungsmerkmal — die meisten Wettbewerber haben die Deadline gerissen
- Eine sauber strukturierte Objektseite mit Schema.org-Markup rankt besser in Google als eine Portal-Seite auf IS24
- DSGVO-konforme Interessenten-Verwaltung schützt vor Bußgeldern und stärkt das Vertrauen professioneller Käufer und Anleger
- Automatisierte Exposé-Generierung spart Stunden pro Woche im Tagesgeschäft
Wir bauen Websites, die diese Punkte nicht als Features verkaufen, sondern als Mindeststandard liefern.
Bereit für den Compliance-Check?
Kein Formular-Ping-Pong. Schreiben Sie direkt:
Raffael Bode — Bodenova E-Mail: bode@bodenova.de Telefon: +49 178 7570539 Adresse: Düsseldorfer Straße 32, 10707 Berlin (Charlottenburg)
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Das Gespräch dauert 30 Minuten. Wir schauen uns Ihre aktuelle Website an, sagen Ihnen welche Compliance-Lücken bestehen und was die effizienteste Lösung wäre.