Gesundheitsberufe bewegen sich online auf besonders engem rechtlichem Terrain: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) begrenzt, was auf der Website stehen darf. Die Berufsordnung der Landesärztekammer Berlin schreibt vor, was kommuniziert werden muss. Das BFSG verlangt seit dem 28. Juni 2025 barrierefreie Websites. Und die DSGVO gilt für jedes Kontaktformular, jede Terminanfrage, jedes Recall-System — mit verschärften Anforderungen für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.
Bodenova baut Websites für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und kleine Kliniken in Berlin. Technisch sauber, rechtlich dokumentiert, verständlich für Patienten — und ohne den Einsatz von US-Cloud-Diensten, wo Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Was Sie bekommen
- BFSG-barrierefreie Website nach WCAG 2.1 AA — Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, barrierefreie Formulare, Alt-Texte; Erklärung zur Barrierefreiheit als Pflichtseite, Feedback-Mechanismus für Patienten
- DSGVO-konforme Terminbuchung (EU-Server, kein Calendly/Cal.com US-Cloud) — Terminbuchungssystem mit Serverstandort Deutschland oder EU, Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert, keine Übermittlung von Patientendaten in Drittstaaten ohne explizite Einwilligung; Art. 9 DSGVO (besondere Kategorien) beachtet
- Sprechzeiten prominent — Öffnungszeiten sichtbar ohne Scrollen, Abweichungen (Urlaub, Notdienst) einfach aktualisierbar durch Praxis-Team
- Notfall-Info strukturiert — Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Notruf 112 und Ihre Notfall-Kontaktperson klar und schnell auffindbar; Click-to-Call auf Mobilgeräten
- Rezept-Anfrage-Formular — strukturiertes Formular für Folgerezepte (Name, Geburtsdatum, Medikament, Abholwunsch), DSGVO-konform, keine Klartextspeicherung von Medikamentendaten ohne Verschlüsselung
- Bewertungs-Sammler — gezielte Weiterleitung an Google- oder Jameda-Profil nach Termin, regelkonform nach Berufsordnung (keine Testimonials mit Behandlungsergebnissen, keine Heilsversprechen)
- HWG-konforme Texte — Leistungsbeschreibungen ohne unzulässige Werbeaussagen (§3 HWG: keine irreführende Werbung, §11 HWG: keine fachkreisfremde Werbung für verschreibungspflichtige Mittel), klare Differenzierung zwischen Information und Werbung
- E-Rechnung-ready — Privatrechnungen als ZUGFeRD/XRechnung; Kassenabrechnung läuft über KV-Systeme, das bleibt unberührt
Compliance-Pflichten Ihrer Branche (2026)
BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deadline: 28. Juni 2025) Das BFSG gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Praxen, die Patienten (= Verbraucher) online ansprechen, fallen in der Regel darunter. Auch kleinere Praxen sollten prüfen, ob sie unter die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (< 10 MA und < 2 Mio. € Umsatz) fallen — denn die Ausnahme gilt nur für bestimmte Dienstleistungstypen, nicht pauschal für alle Praxen. Die technischen Anforderungen folgen WCAG 2.1 Level AA. Mehr dazu: BFSG-Pflichten für Websites 2025
DSGVO Art. 9 — Besondere Kategorien personenbezogener Daten Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützt. Das gilt auch für die Terminbuchung: Sobald aus dem Buchungskontext erkennbar ist, dass ein medizinischer Termin gebucht wird (z. B. „Termin Zahnarzt"), handelt es sich um Gesundheitsdaten. Calendly und vergleichbare US-Cloud-Dienste übertragen diese Daten auf US-Server — ohne angemessenes Schutzniveau nach Art. 46 DSGVO. Wir setzen ausschließlich EU-Server-Lösungen ein.
HWG — Heilmittelwerbegesetz §3 HWG verbietet irreführende Werbung für Heilmittel und Behandlungen. Das bedeutet konkret: keine Aussagen wie „schmerzfrei in einer Sitzung", keine Vorher-Nachher-Bilder bei Behandlungen, keine Dankesschreiben von Patienten mit Behandlungsergebnis-Bezug. §11 HWG verbietet die Werbung gegenüber Laien für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Wir formulieren Leistungstexte so, dass sie informieren, ohne gegen das HWG zu verstoßen.
Musterberufsordnung Ärzte (MBO-Ä) und Berufsordnung der Ärztekammer Berlin §27 MBO-Ä lässt sachliche Information über Leistungen zu, schließt aber vergleichende und anpreisende Werbung aus. Die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin (Stand 2022) konkretisiert das für das Land Berlin. Zulässig: Qualifikationen, Fachgebiete, Sprechzeiten, Kassenärztliche Zulassung. Unzulässig: Rankings, Superlatitve, Patientenzitate mit Behandlungsbezug. Wir strukturieren Praxis-Websites so, dass sie im Rahmen bleiben.
TTDSG §25 — Cookie-Einwilligung Eingebettete Drittanbieter-Tools (Bewertungs-Widgets von Jameda, Google Maps, Chat-Fenster) erfordern Einwilligung vor dem Laden. Wir konfigurieren die Website so, dass sie ohne Consent vollständig nutzbar bleibt — und Patienten nicht durch ein Cookie-Banner von der Terminbuchung abgehalten werden.
E-Rechnungspflicht (B2B ab 2025) Privatärztliche Rechnungen an gewerbliche Patienten (z. B. Betriebsärzte, BGM-Leistungen) müssen seit 1. Januar 2025 in strukturiertem elektronischen Format empfangbar sein. Die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) kümmert sich um die meisten GOÄ-Rechnungen — aber für direkte B2B-Abrechnungen ist die Praxis selbst verantwortlich. Mehr dazu: E-Rechnungspflicht Fahrplan 2025–2028
So arbeiten wir mit Ihnen
- 30-Minuten Erstgespräch (kostenlos) — Telefon oder Video; wir besprechen Ihre aktuelle Website, vorhandene Systeme (Praxisverwaltungssoftware, Buchungstool, Recall-System) und konkrete Anforderungen
- Ist-Analyse + Kompatibilitäts-Check — BFSG-Audit bestehende Website, Datenschutz-Check eingesetzte Drittanbieter (insbesondere US-Cloud-Dienste), Schnittstellen-Prüfung Praxisverwaltungssoftware
- Festpreis-Angebot in 48 Stunden — schriftlich, keine Stundensätze
- Umsetzung in 3–6 Wochen — Sie liefern Texte, Fotos und Praxis-Infos; wir übernehmen Technik, Datenschutz-Dokumentation und Rechtsdokumente
- Launch + Übergabe + Wartungs-Option — vollständiger Admin-Zugang, Einweisung Praxis-Team, Wartung monatlich kündbar
Was wir nicht machen: Kein medizinisches Copywriting (Texte über Behandlungsmethoden, Erkrankungen) — das muss aus der Praxis kommen oder von einem auf Medizinrecht spezialisierten Texter. Kein Branding von Null (kein Logo, keine CI-Entwicklung). Keine Abrechnung gegenüber Kassen (KV-Systeme bleiben unangetastet).
Typische Setups (kein Festpreis, nur Umfang)
Compliance-Relaunch Bestehende Praxis-Website auf BFSG/WCAG 2.1 AA nachrüsten: Audit, technische Korrekturen, Erklärung zur Barrierefreiheit, Datenschutz-Überarbeitung, Impressum-Update. Für Praxen, die bereits eine Website haben, aber die BFSG-Deadline gerissen haben.
Praxis-Website mit Terminbuchung Neue Website (5–8 Seiten: Startseite, Team, Leistungen, Sprechzeiten/Notfall, Terminbuchung, Kontakt/Impressum/Datenschutz) + DSGVO-konforme Terminbuchung (EU-Server) + Rezept-Anfrage-Formular + Bewertungs-Sammler. HWG-konform formuliert.
Full-Setup mit Wartung Praxis-Website + Terminbuchung + laufende Wartung (Updates, Backups, Sicherheits-Monitoring, jährliches BFSG-Re-Audit) + E-Mail-Recall-Anbindung an Ihre Praxisverwaltungssoftware (sofern API verfügbar). Für Praxen, die das digitale Thema dauerhaft delegieren wollen.
Häufige Fragen
Unsere Praxis hat unter 10 Mitarbeiter — gilt das BFSG trotzdem? Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz/einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Ausgenommen sind dann jedoch nur bestimmte Dienstleistungstypen — eine pauschale Freistellung für alle Praxis-Websites gibt es nicht. Im Zweifel lohnt ein Audit: Wir zeigen Ihnen, was technisch erforderlich ist und ob Sie unter die Ausnahme fallen.
Welche Terminbuchungs-Tools sind DSGVO-konform für Arztpraxen? Calendly und die Cloud-Version von Cal.com verarbeiten Buchungsdaten auf US-Servern — das ist für Gesundheitsdaten rechtlich problematisch. Wir setzen auf europäische Alternativen mit Serverstandort Deutschland/EU und schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Welches System konkret eingesetzt wird, besprechen wir im Ist-Analyse-Schritt.
Dürfen wir Patientenbewertungen auf unserer Website zeigen? Ja, aber mit Einschränkungen. Bewertungen ohne Bezug zu konkreten Behandlungsergebnissen sind zulässig (z. B. „freundliches Team", „kurze Wartezeiten"). Aussagen wie „Dank Dr. X bin ich wieder gesund" sind nach HWG §3 und Berufsordnung problematisch. Wir konfigurieren den Bewertungs-Sammler so, dass die Weiterleitung zu Google oder Jameda erfolgt — Plattform-Bewertungen unterliegen anderen Regeln als direkte Website-Testimonials.
Kann die Terminbuchung mit unserer Praxisverwaltungssoftware synchronisiert werden? In vielen Fällen ja — abhängig davon, ob Ihre Praxissoftware (z. B. Medistar, Tomedo, CGM LIFE) eine offene API oder Kalender-Schnittstelle anbietet. Das prüfen wir im Ist-Analyse-Schritt. Ein manueller Abgleich über einen freigegebenen Kalender ist als Fallback immer möglich.
Was dürfen wir über unsere Leistungen schreiben, ohne gegen das HWG zu verstoßen? Zulässig ist sachliche Information über Ihr Fachgebiet, Ihre Qualifikationen und Ihre Methoden — solange keine Heilsversprechen gemacht werden und keine Erfolgszusagen für Behandlungen. Unzulässig sind Formulierungen wie „effektivste Methode", „garantiert schmerzfrei", „die besten Spezialisten Berlins". Wir geben Ihnen für jede Leistungsseite Feedback, bevor sie live geht.
Wir haben eine veraltete Website auf einer alten Plattform — Relaunch oder Nachrüsten? Das hängt von der technischen Basis ab. Manche Plattformen lassen sich nicht sinnvoll auf WCAG 2.1 AA nachrüsten. Wir schauen uns die bestehende Website kostenlos an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Relaunch oder eine Sanierung effizienter ist.
Bereit für den Check?
Kein Formular-Ping-Pong. Schreiben Sie direkt:
Raffael Bode — Bodenova E-Mail: bode@bodenova.de Telefon: +49 178 7570539 Adresse: Düsseldorfer Straße 32, 10707 Berlin (Charlottenburg)
→ Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Das Gespräch dauert 30 Minuten. Wir schauen uns Ihre aktuelle Situation an, prüfen die wichtigsten Compliance-Punkte und sagen Ihnen, was konkret zu tun ist.