Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer in Berlin stehen vor einer besonderen Ausgangslage: Ihre Website muss berufsrechtliche Grenzen einhalten, hochsensible Mandantendaten schützen und gleichzeitig dort gefunden werden, wo potenzielle Mandanten heute suchen — im Netz. Wir entwickeln Kanzlei-Websites, die diese drei Anforderungen verbinden.
Bodenova ist ein Digital Studio aus Berlin-Charlottenburg. Wir arbeiten mit Kanzleien, die Wert auf Seriosität, Datenschutz und technische Verlässlichkeit legen — keine Kreativagentur, sondern ein Partner mit Compliance-Fokus.
Was Sie bekommen
Jedes Projekt wird nach Ihrem konkreten Bedarf konzipiert. Typische Bestandteile einer Kanzlei-Website von Bodenova:
- Professionelles Kanzleiprofil mit individuellen Anwalts- und Beraterprofilen, Fachgebietsschwerpunkten und Zulassungsinformationen gemäß berufsrechtlichen Anforderungen
- Mandanten-Kontaktbereich DSGVO-konform – verschlüsselte Kontaktformulare, kein US-Cloud-Routing ohne Standardvertragsklauseln, Datenschutzerklärung auf aktuellem Stand
- Sicherer Dokumenten-Upload – optional: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung für erstmandatliche Unterlagen oder laufende Korrespondenz
- DATEV-Anbindung (für Steuerberater) – Schnittstellen zu DATEV Unternehmen online oder MyDATEV, soweit technisch erforderlich
- beA/beSt-Hinweise – korrekte Darstellung der elektronischen Erreichbarkeit gemäß § 43e BRAO und den Anforderungen der BRAK
- Vollständiges rechtliches Pflichtwerk – Impressum nach § 5 TMG mit Pflichtangaben für Berufsträger (zuständige Kammer, Berufsbezeichnung, Herkunftsstaat, Berufshaftpflicht), verlinktes Berufsrecht, DSGVO-Datenschutzerklärung
- BFSG-Barrierefreiheit – Umsetzung nach WCAG 2.1 AA, relevant für alle öffentlich zugänglichen Websites ab 28. Juni 2025
- Lokale Suchmaschinenpräsenz Berlin – strukturierte Daten (LocalBusiness, Attorney, LegalService), Google Business Profile-Optimierung, relevante Standortseiten
Compliance-Pflichten Ihrer Branche (Stand 2026)
Kanzlei-Websites unterliegen einem engeren berufsrechtlichen Rahmen als andere Branchen. Die wesentlichen Pflichten im Überblick:
BRAO §43b – Werbung für Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen über ihre berufliche Tätigkeit informieren, soweit die Werbung sachlich ist und keine berufswidrigen Inhalte enthält. Unzulässig sind vergleichende, irreführende oder auf Mandatsgewinnung durch Druck ausgerichtete Aussagen. Das bedeutet konkret: Texte wie „Wir gewinnen Ihren Fall" oder „Berlins beste Kanzlei" sind berufsrechtlich problematisch. Wir formulieren Ihre Website-Inhalte so, dass sie sachlich informieren und auffindbar sind — ohne berufsrechtliches Risiko.
StBerG §57 – Berufsordnung Steuerberater
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind zur Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und sachlichen Kommunikation verpflichtet. §57 Abs. 1 StBerG verlangt gewissenhaften und verschwiegen Umgang mit Mandantendaten. Mandantenportale, Kontaktformulare und Datenübertragungswege auf Ihrer Website müssen diesem Standard genügen.
BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (ab 28. Juni 2025)
Das BFSG gilt für Websites von Unternehmen und Freiberuflern ab 10 Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für viele Kanzleien ist die Schwelle bereits überschritten. Gefordert ist Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA: kontrastreiche Darstellung, Tastaturnavigation, Alternativtexte für Bilder, barrierefreie PDFs. Wir prüfen Ihren Status und setzen die Anforderungen technisch um. Mehr zum BFSG-Fahrplan und den relevanten Fristen.
DSGVO – Besonders sensible Daten
Mandantendaten in Kanzleien können dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO unterliegen (z. B. Gesundheitsdaten bei Medizinrecht, Strafverfolgung bei Strafrecht). Das Datenschutzniveau Ihrer Website — Hosting-Standort, Drittanbieter, Tracking — muss dem entsprechen. Wir setzen ausschließlich auf DSGVO-konformes Hosting in der EU und vermeiden sämtliche US-Dienste ohne geprüfte Rechtsgrundlage.
§ 43e BRAO – beA-Erreichbarkeit
Seit Januar 2022 sind Rechtsanwälte zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet. Ihre Website sollte die elektronische Erreichbarkeit korrekt ausweisen. Für Steuerberater gilt analog die beSt-Pflicht. Wir integrieren die korrekten Angaben in Impressum und Kontaktseite.
Warum Kanzleien eine spezialisierte Agentur brauchen
Allgemeine Webagenturen liefern Websites. Für eine Kanzlei ist das zu wenig.
Eine Rechtsanwaltskanzlei kommuniziert im Netz anders als ein Onlineshop oder ein Handwerksbetrieb. Texte müssen sachlich sein und das Berufsrecht einhalten. Formulare müssen dem DSGVO-Standard für besonders schutzwürdige Daten genügen. Das Impressum muss Pflichtangaben enthalten, die für Berufsträger gelten und die Standardgeneratoren nicht kennen: zuständige Kammer, berufsrechtliche Regelungen, Zulassungsstaat, Berufshaftpflichtversicherung mit Anschrift.
Dazu kommt die technische Dimension: Hosting-Standort, Auftragsverarbeitung, Cookie-Consent, Drittanbieter-Einbindungen. Jede Komponente, die Daten verarbeitet, muss geprüft sein — nicht theoretisch, sondern in der konkreten Konfiguration Ihrer Website.
Bodenova ist kein allgemeiner Webdienstleister. Wir arbeiten mit regulierten Branchen und kennen den Unterschied zwischen einer Website, die gut aussieht, und einer Website, die den Anforderungen Ihres Berufsrechts standhält.
So arbeiten wir mit Ihnen
1. Erstgespräch (kostenlos) Wir verstehen Ihre Kanzleistruktur, Zielgruppe und bestehende digitale Präsenz. Kein Standardangebot von der Stange.
2. Konzept & Struktur Seitenarchitektur, Textentwürfe und technisches Konzept — abgestimmt auf Ihre Fachgebiete und berufsrechtlichen Anforderungen. Sie erhalten einen klaren Projektplan.
3. Design & Entwicklung Professionelles, zurückhaltendes Design, das Kanzlei-Seriosität transportiert. Technische Umsetzung mit Fokus auf Ladezeit, Sicherheit und BFSG-Konformität.
4. Berufsrechtlicher Review Texte und Darstellung werden vor Veröffentlichung auf Konformität mit BRAO §43b und StBerG §57 geprüft. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, den finalen Text durch Ihre zuständige Kammer oder einen auf Berufsrecht spezialisierten Kollegen prüfen zu lassen.
5. Launch, Übergabe & Support Sie erhalten vollständige Kontrolle über Ihre Website. Kein Lock-in. Auf Wunsch übernehmen wir laufende technische Pflege, Sicherheits-Updates und DSGVO-Monitoring.
Typische Projektzuschnitte
Umfang und Komplexität variieren je nach Kanzleigröße und Fachgebiet. Häufig realisierte Setups:
Einzelkanzlei / Solo-Anwalt Eine klare, informative Präsenz mit Profil, Fachgebieten, Kontakt und allen Pflichtangaben. Schnell umsetzbar, berufsrechtlich sauber, lokal auffindbar.
Partnerschaftskanzlei oder Sozietät Mehrere Anwalts- oder Beraterprofile, differenzierte Fachgebietsseiten, ggf. Mehrsprachigkeit (EN/DE), erweitertes Kontakt- und Anfrage-Management.
Kanzlei mit Mandantenportal Verschlüsselter Dokumentenaustausch, Login-Bereich für Mandanten, DATEV-Anbindung für Steuerberater. Höherer technischer Aufwand, erheblicher Mehrwert in der laufenden Mandatsbeziehung.
Relaunch bestehender Website Analyse des Ist-Zustands (Barrierefreiheit, DSGVO, Technik), strukturierter Übergang ohne Sichtbarkeitsverlust in Suchmaschinen.
Häufige Fragen
Darf ich als Rechtsanwalt überhaupt mit meiner Website werben? Ja — sachliche Informationen über Ihre Tätigkeit, Fachgebiete und Erreichbarkeit sind ausdrücklich zulässig. BRAO §43b erlaubt berufliche Werbung, solange sie nicht irreführend, vergleichend oder auf unzulässige Mandantengewinnung ausgerichtet ist. Wir kennen diese Grenze und formulieren entsprechend.
Was kostet eine Kanzlei-Website bei Bodenova? Wir erstellen individuelle Angebote nach Projektumfang. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch — danach erhalten Sie eine konkrete Einschätzung.
Wie stellen Sie DSGVO-Konformität sicher? Wir hosten ausschließlich auf EU-Servern, verzichten auf US-Drittdienste ohne geprüfte Rechtsgrundlage, implementieren datenschutzkonforme Kontaktformulare und erstellen eine aktuelle Datenschutzerklärung. Kanzleien erhalten zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
Ist meine Kanzlei vom BFSG betroffen? Das BFSG gilt für private Anbieter ab 10 Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Viele mittelgroße Kanzleien überschreiten diese Schwelle. Wir prüfen Ihren Status im Erstgespräch und zeigen, welche Maßnahmen nötig sind.
Können Sie auch bestehende Websites auf BRAO-Konformität prüfen? Ja. Wir führen auf Anfrage Audits bestehender Kanzlei-Websites durch: berufsrechtliche Textanalyse, DSGVO-Check, Barrierefreiheitstest, technischer Zustand.
Wie lange dauert ein typisches Kanzlei-Website-Projekt? Eine Einzelkanzlei-Website ist in der Regel in 3–5 Wochen realisierbar. Komplexere Setups mit Mandantenportal oder DATEV-Anbindung dauern 6–10 Wochen. Wir vereinbaren verbindliche Meilensteine.
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Sie möchten Ihre Kanzlei online professionell und rechtskonform positionieren? Wir sind direkt erreichbar — ohne Vertriebstrichter, ohne Agentur-Bingo.
Raffael Bode – Bodenova Digital Studio Berlin Düsseldorfer Straße 32, 10707 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: bode@bodenova.de Telefon: +49 178 7570539 Web: bodenova.de